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Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld: Aktualisierte FAQ der BDA und neue Fachliche Weisung der BA zum Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld: Aktualisierte FAQ der BDA und neue Fachliche Weisung der BA zum Kurzarbeitergeld 

Folgende Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden: 

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs, 

  • erhöhtes Kurzarbeitergeld bei längerer Bezugsdauer, 

  • verringertes Mindesterfordernis von 10 % als Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld, 

  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden als Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld, 

  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022, rückwirkend zum 1. März 2022,  

  • Einführung einer Verordnungsermächtigung, die die Bundesregierung bis zum 30. September 2022 zur Verlängerung dieser Regelungen ermächtigt. 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor dem Hintergrund der Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld die FAQ der BA zum Kurzarbeitergeld "Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld" aktualisiert.  

Ebenso hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre FAQ zur Kurzarbeit aktualisiert. Sie finden die aktualisierten FAQ-Kurzarbeit der BDA hier. Am Ende der FAQ können Betriebe wichtige Formulare zur Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld sowie die aktuellen Weisungen der BA zum Kurzarbeitergeld abrufen.